Mietvertrag kündigen - unangenehm, aber notwendig
Wer einen Mietvertrag kündigen möchte, sollte die einschlägigen Regelungen kennen – das spart viel Ärger. Der Mietvertrag sollte klare Bestimmungen für den Fall der Kündiung enthalten.
Einen Mietvertrag kündigen stellt einen rechtlichen Vorgang dar, der gut überlegt sein will, damit es in der angestrebten Frist tatsächlich zu einer Beendigung des Mietverhältnisses kommt.
Ein Mietvertrag kann von beiden Vertragspartnern, Vermieter und Mieter, gekündigt werden. Am einfachsten hat es der Mieter, der seine bisherige Wohnung aufgeben möchte, weil sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben und ein Umzug notwendig wird. Der Mietvertrag gibt Auskunft über die Kündigungsfrist, die einzuhalten ist. Der Gesetzgeber hat es dem Mieter dabei einfach gemacht: Grundsätzlich hat der Mieter Anspruch auf eine Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb von drei Monaten, auch wenn er viele Jahre in der Wohnung gelebt hat und im Mietvertrag etwas anderes steht. Das Gesetz gibt Mietern so die Chance, flexibel auf veränderte Lebensverhältnisse in Partnerschaft und Beruf zu reagieren.
Schwieriger ist es für dem Vermieter: Er muss sich beim Mietvertrag kündigen an eine ganze Reihe von gesetzlichen Voraussetzungen halten. Zahlt ein Mieter hartnäckig seine Miete nicht und ist mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand, hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis aufzukündigen. Damit ist der Mieter aber noch nicht aus der Wohnung heraus. Will der Vermieter sein Recht auf Rückgabe der Wohnung durchsetzen, muss er einen langen Weg durch die Gerichte gehen, bis er über einen Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung durchsetzen kann. Zahlt der säumige Mieter aber noch vor der Zwangsräumung, wird diese ausgesetzt und der Mieter kann in seiner Wohnung verbleiben.
Andere Probleme im Zusammenhang mit der Kündigung einer Wohnung, zum Beispiel Schönheitsreparaturen und Ähnliches, regelt der Mietvertrag. Etwas vereinfacht kann man sagen, dass es nicht so wichtig ist, was im Mietvertrag steht, denn es gilt immer das allgemeine Mietrecht. Diese Regelung stellt sicher, dass kein Mieter über den Tisch gezogen werden kann. Wer nicht genau weiß, wie einzelne Bestimmungen seines Mietvertrages auszulegen sind, sollte sich an den örtlichen Mieterverein wenden. Hier wird gegen ein moderates Honorar Auskunft über die bestehenden gesetzlichen Regelungen und deren Anwendung auf den persönlichen Mietvertrag gegeben. Um Fristen zu wahren und belegen zu können, sollte ein Mietvertrag immer schriftlich gekündigt und per Einschreiben/Rückschein zugestellt werden. Das erspart späteren Ärger. Angst vor dem Mietvertrag kündigen brauchen weder Mieter noch Vermieter zu haben.