Privat Krankenversichern – sachliche Informationen
Unabhängig von der Höhe des Einkommens, können sich Freiberufler und Selbstständige privat versichern. Angestellten ist dies erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 49.950 € möglich.
Bei Angestellten, die unter dieser Brutto-Jahreseinkommensgrenze liegen, ist es lediglich möglich, verschiedene Krankenzusatzversicherungen abzuschließen. Bei einer Zusatzversicherung kann durch Leistungen, wie zum Beispiel Erstattung für Sehhilfen, keine Zuzahlung bei Medikamenten, Heilpraktikerleistungen, Zahnersatz, etc., der Krankenversicherungsschutz verbessert werden.
Die Krankenvollversicherung kann bei einem privatrechtlichen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden, wobei die Auswahl des Unternehmens jedem selbst überlassen ist. Bevor man sich privat krankenversichern kann, überprüft die Versicherung die Kriterien Geschlecht und Alter, Gesundheitszustand, Beruf und Einkommen. Anhand dieser Kriterien, bestimmter Krankheitsrisiken und vorliegender Erkrankungen wird ein individuelles Angebot erstellt. Meist werden in diesem Angebot unterschiedliche Tarife aufgeführt. Den normalen Basistarif muss jedes Unternehmen anbieten. Für Rentner wird ein Standard-Tarif angeboten, bei dem die Beiträge nicht höher sind, als die Höchstsätze in der gesetzlichen Versicherung. Die im Basistarif und Standard-Tarif enthaltenen Leistungen sind ähnlich wie die Leistungen in der gesetzlichen Versicherung. Ferner werden zahlreiche und unterschiedliche Tarife angeboten. Die Tarife unterscheiden sich durch die Bedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften und die verschiedenen Konditionen. Unterschieden werden hier Leistungen, wie zum Beispiel eine Eigenbeteiligung, Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen, von Zahnersatz oder für eine Psychotherapie, zuzahlungsfreie Massagen, und so weiter. Nach diesen Unterschieden wird dann der monatlich zu zahlende Beitrag festgelegt. Bei etwaigen Vorerkrankungen können die Versicherungen einen Leistungsausschluss oder einen Risikozuschlag verlangen.
Einige Versicherungen bieten die sogenannte Beitragsrückerstattung an. Das heißt, ein Versicherter erhält gezahlte Beiträge zurück, wenn er in einem bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Dies ist lediglich eine freiwillige Leistung der einzelnen Versicherungsgesellschaften.